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Staatliche Förderungen für Praxisberatungen
Der Bund bietet Ärzten und Zahnärzten einen Zuschuss zu den Beratungskosten an.
Wussten Sie, dass der Staat Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie freie Berufe fördert? Damit können auch Sie als Inhaber einer Arzt-/Zahnarztpraxis von diesen Zuschüssen profitieren, wenn Sie die Hilfe einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Welche Voraussetzungen für die staatliche Förderung gegeben sein müssen und wie bzw. wo Sie diese beantragen, erläutert neben weiteren Ausführungen zum Thema der folgende Beitrag.

Wenn Sie bereits Ihre Praxis gegründet haben und seit mindestens einem Jahr am Markt sind, dann erfüllen Sie die Grundvoraussetzung für eine staatliche Förderung. Somit können Sie die Hilfe von Unternehmensberaterinnen und -beratern in Anspruch nehmen, um Fragen und Herausforderungen, die sich bei der Praxisführung ergeben, gemeinsam anzugehen. Der Bund bietet in diesen Fällen einen Zuschuss zu den Beratungskosten an. Praxisberatungen, wie Praxisanalysen oder die Einführung eines praxiseigenen Qualitätsmanagements (s. unten), werden vom Staat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent gefördert. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig. Die Förderrichtlinien können unter www.beratungsfoerderung.net eingesehen werden.

Was kann alles Gegenstand der Förderung sein?

Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen
– wirtschaftlichen,
– technischen,
– finanziellen,
– personellen und
– organisatorischen Fragen der Praxisführung

sowie spezielle Beratungen, wie beispielsweise zu
– Technologie und Innovationen,
– Außenwirtschaft,
– Qualitätsmanagement,
– Kooperationen,
– Mitarbeiterbeteiligung,
– Rating.

Darüber hinaus gibt es Förderungen zu den Themen Umweltschutz, Arbeitsschutz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund.

Ganz konkret zählt auch die Praxis-Ist-Analyse im Rahmen einer Praxisberatung mit dem Ziel der Verbesserung des Praxiserfolgs zu den förderfähigen Maßnahmen. In dieser Analyse werden Stärken und Schwachstellen der Praxis aufgespürt und durch die Abarbeitung von Maßnahmenplänen wird eine Praxisoptimierung erreicht. Eine umfassende, förderfähige Praxisanalyse gliedert sich in die Module „Zielgespräch“ und die jeweilige „Analyse Betriebswirtschaftliche Praxisdaten, Patientenorientierung, Personalmanagement, Praxisorganisation, Praxismarketing, Praxiskommunikation und Abrechnung“. Auf die Abrechnungsanalyse ist erfahrungsgemäß besonderer Wert zu legen, denn Abrechnungsanalysen in 50 Praxen ergaben, dass nicht abgerechnete, aber erbrachte Leistungen in Höhe von € 2.500 bis € 14.500 pro Quartal verschenkt wurden. Die Erkenntnisse, die durch eine Überprüfung gewonnen wurden, werden in einem umfassenden Analysebericht mit einer Maßnahmenplanung dargestellt und ein Konzept zur Optimierung der Ertragslage erarbeitet.

Art und Höhe der Förderung | In den alten Bundesländern werden bis 50 Prozent der Beratungskosten bis max. 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent bis max. 1.500 Euro bezuschusst. Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Entscheidungsgrundlage sind die Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom 27. Juni 2008 (BAnz. 99, S. 2404). Die Zuwendungen werden als „De-minimis“- Beihilfen gewährt. Diese staatliche Maßnahme wird übrigens aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Antragsfrist und Antragsstellung | Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten der Leitstelle vorliegen. Dem Antragsformular sind der Beratungsbericht, die Beraterrechnung, der Kontoauszug als Zahlungsnachweis und die bereits erhaltenen „De-minimis“-Bescheinigungen des Antragstellers beizufügen. Die Antragstellung erfolgt durch ein elektronisches Antragsformular. Förderfähig sind demnach, wie oben genannt, allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmens- bzw. Praxisführung und spezielle Beratungen z. B. zur Einführung oder Anpassung eines praxiseigenen Qualitätsmanagement-Systems (Quelle: www.leitstelle.org).

Fachkurse ebenfalls förderfähig | Auch Fachkurse werden vom Staat bezuschusst. Die Fortbildung zur „Praxismanager/in – Fachkurs mit IHK Lehrgangszertifikat“ wird z. B. in Baden- Württemberg mit 30 Prozent der Kursgebühr gefördert. Fast jedes Bundesland fördert die berufliche Weiterbildung in unterschiedlicher Weise.

Der Artikel wurde vom Spitta Verlag in der ZMK Ausgabe 4/2010 gedruckt.
Den Artikel aus der ZMK können Sie sich hier downloaden:

Staatliche_Förderungen_für_Praxisberatungen.pdf 1296.44 KB

Gerne können Sie uns auch anrufen unter 07243-72540 oder eine E-Mail schicken.
Wir informieren Sie gerne persönlich über die Möglichkeiten einer Förderung.